Liebe Andrea
In Deiner Situation würde ich wie folgt vorgehen:
1. Sprich zuerst mit Deinem Ex-Mann darüber und frage ihn, wie er die Sache sieht! Erkläre ihm Deinen Standpunkt und Deine Bedenken! Sprecht danach beide mit der Freundin Deines Ex-Mannes! Fordere sie dabei auf, die Fotos zu entfernen – ganz unabhängig davon, ob Dein Ex-Mann der gleichen Ansicht ist! In jedem Fall solltest Du aber auch mit Deinen Kindern darüber sprechen. Am besten wäre es, wenn die Kinder selber die Löschung ihrer Fotos verlangen würden.
2. Melde das Foto bei Facebook. Dazu rufst Du eines der Fotos auf und klickst dann unten rechts auf “Dieses Foto melden”. Es erscheint ein Popup-Fenster. Da keiner der auswählbaren Gründe passt, klickst Du links unten auf “Ist dies dein geistiges Eigentum?”. Im Abschnitt “Melden von anderen Beschwerden über Verletzungen geistigen Eigentums durch Nutzer” findest Du einen Link “automatisiertes Formular für Verletzungen geistigen Eigentums”. Hier kannst Du Deine Beschwerde erfassen. Lege dazu die Sach- und Rechtslage (Persönlichkeitsverletzung Minderjähriger, für die Du das Sorgerecht hast) klar und verständlich dar und verlange explizit die unverzügliche Löschung der Bilder! Idealerweise verfasst Du den Text in Englisch, dann geht’s mit der Bearbeitung meist etwas schneller.
3. Nimm Kontakt mit dem für deinen Wohnort zuständigen Datenschutzbeauftragten auf und bitte ihn, Dir zu helfen!
4. Der letzte Schritt wäre, die Angelegenheit einem auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt zu übertragen. Das ist aber nicht ganz billig. Allenfalls bezahlt das Deine Rechtsschutzversicherung, wenn Du eine hast.
In Facebooks “Erklärung der Rechte und Pflichten” steht unter “5. Schutz der Rechte anderer Personen”:
1. Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen.
7. Wenn du Informationen von Nutzern erfasst, dann wirst du Folgendes tun: Ihre Zustimmung einholen, klarstellen, dass du (und nicht Facebook) ihre Informationen sammelst, und Datenschutzrichtlinien bereitstellen, in denen du erklärst, welche Informationen du sammelst und wie du diese verwenden wirst.
9. Du wirst Nutzer ohne ihre Einverständniserklärung nicht markieren oder …
Die Veröffentlichung der Fotos von Deinen Kindern verstösst gegen die Punkte 5.1, 5.7 und 5.9. Darauf solltest Du bei all Deinen Schritten hinweisen.
Ich hoffe, Dir damit etwas geholfen zu haben.
Liebe Grüsse,
LD